Samsung Galaxy Ace schwarz
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1) Das Angebot gilt bei Abschluss eines Telekom Mobilfunk-Vertrages, monatlicher Grundpreis 39,95 €; bei Online-Abschluss eines Neu-Vertrages erhält der Kunde eine Grundpreisreduzierung in Höhe von 10% in den ersten 12 Monaten der Mindestvertragslaufzeit. Einmaliger Bereitstellungspreis 29,95 €. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Weekend Flat gilt für Inlandsgespräche ins Telekom Mobilfunknetz und ins dt. Festnetz in der Zeit von Samstag 0:00 bis Sonntag 24:00 Uhr. Inlandsverbindungen ins deutsche Festnetz und in andere deutsche Mobilfunknetze außerhalb der Inklusivminuten 0,29 €/Minute. Ab einem Datenvolumen von 200 MB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max.64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. VoIP und Instant Messaging sind nicht Gegenstand des Vertrages. »R-254»
2) Das Angebot gilt bei Abschluss eines Telekom Mobilfunk-Vertrages, monatlicher Grundpreis 29,95 €; bei Online-Abschluss eines Neu-Vertrages erhält der Kunde eine Grundpreisreduzierung in Höhe von 10% in den ersten 12 Monaten der Mindestvertragslaufzeit. Einmaliger Bereitstellungspreis 29,95 €. Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate. Weekend Flat gilt für Inlandsgespräche ins Telekom Mobilfunknetz und ins dt. Festnetz in der Zeit von Samstag 0:00 bis Sonntag 24:00 Uhr. Inlandsverbindungen außerhalb der Inklusivminuten 0,29 €/Minute. Ab einem Datenvolumen von 200 MB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max.64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Diese Bandbreitenbeschränkung können Sie mit der Buchung von SpeedOn aufheben. Sie erhalten dazu automatisch nach Eintritt der Bandbreitenbeschränkung eine SMS mit einem Link zu einer innerhalb Deutschlands kostenfrei zu erreichenden Internetseite, über die Sie SpeedOn buchen können. Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. VoIP und Instant Messaging sind nicht Gegenstand des Vertrages »R-232»