1) Dieser Preis bezieht sich auf alle NaviGate Inlandsrouten, die an einem Tag (24 Std.) genutzt werden, beispielsweise die Nutzung von dienstags, 09:00 Uhr bis 08:59 Uhr am folgenden Mittwoch. Eine Inlandsroute ist eine Route, die ihren Start- und Zielort innerhalb Deutschlands hat. Die Datenübertragungskosten sind im Preis bereits enthalten. »R-447»
2) Die Option NaviGate Flatrate kann als Zusatzoption zu allen Telekom Mobilfunk-Verträgen hinzugebucht werden. Die Mindestlaufzeit der NaviGate Flatrate beträgt 3 Monate. Kündigungsfrist zum Ablauf der Mindestlaufzeit 1 Tag, danach täglich zum Monatsende kündbar. Bei der NaviGate Flatrate sind die Kosten für Routenanfragen inklusive, die ihren Start- und Zielort innerhalb Deutschlands haben. Die Datenübertragungskosten für den NaviGate Dienst im Mobilfunknetz der Telekom Deutschland GmbH sind im Preis der Option bereits enthalten. Das Angebot ist zunächst befristet bis zum 30.09.2010. Im Ausland gelten abweichende Preise. Zur Nutzung von NaviGate sind ein NaviGatefähiges Handy mit GPS-Empfänger und die kostenlose NaviGate Software erforderlich. »R-551»
3) Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Telekom Mobilfunk-Vertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Im monatlichen Grundpreis sind alle Inlandsgespräche innerhalb eines Rahmenvertrages zu anderen Telekom Mobilfunk-Anschlüssen sowie zu, im Max Flat S Business auf 20 begrenzten, festgelegten Nebenstellen einer TK-Anlage enthalten. Im Tarif Max Flat M Business erhält der Kunde zusätzlich wahlweise alternativ eine Festnetzflat innerhalb Deutschlands oder eine Flat für Gespräche zu anderen Telekom Mobilfunk-Anschlüssen. Im Tarif Max Flat L Business sind alle Inlandsgespräche ins Festnetz sowie Gesprächezu anderen Telekom Mobilfunk-Anschlüssen enthalten. Im Max Flat XL Business sind alle Inlandsgespräche ins Festnetz und in Mobilfunknetze enthalten (ausgenommen sind bei allen Tarifen jeweils: Vidoetelefonie, Sonder- und Servicerufnummern). Sämtliche Dienste und Leistungen stellt die Telekom Deutschland GmbH lediglich für die persönliche Nutzung und Nutzung im eigenen Unternehmen zur Verfügung. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Telekom ist unzulässig. »R-543»